Anlagenregister für Biogasanlagen der unteren Klasse
gemäß § 8a 12. BImSchV (Störfallverordnung)
Laut § 8a 12. BImSchV muss der Betreiber der Öffentlichkeit die Angaben nach Anhang V Teil 1 ständig zugänglich machen.
Hier können Sie Ihrer Pflicht zur Veröffentlichung nachkommen.
Für unsere Kunden ist die Bereitstellung auf unserer Homepage kostenlos!