Am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es löste die Energieeinsparverordnung und das EEWärmeG ab und wurde zum 01.01.2023 geändert.
Für Betreiber von Fernwärmenetzen, Bauherren und Gebäudeeigentümern, deren Liegenschaften mit Fernwärme versorgt werden oder werden sollen (auch bei Biogasanlagen), ist der Primärenergiefaktor eines Wärmenetzes von wichtiger Bedeutung. Dieser zeigt das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie. Je geringer dieser Faktor, desto effizienter ist das Fernwärmenetz bzw. Heizsystem. Herangezogen werden hierbei vor allem die FW Arbeitsblätter des Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW).
Benötigt wird der Primärenergiefaktor u.a. für die Erstellung von Energieausweisen, KfW-Fördermittelanträgen und weiteren Nachweisen in Zusammenhang mit dem GEG. Die Ermittlung des Primärenergiefaktors erfolgt durch zugelassene fP-Gutachter.
Unser Partner Stefan Seibel ist Ingenieur und zugelassener fP-Gutachter. Er berät Sie gerne persönlich. Bitte sprechen Sie ihn an.
Die Leistungen unseres Partners im Überblick:
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- Erstellung des Primärenergiefaktorzertifikats entsprechend der Arbeitsblätter FW 309 Teile 1 und 7
- Ermittlung des CO2 Emissionsfaktors nach Anhang 9 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Erstellung des Zertifikats entsprechend der Arbeitsblätter FW 309 Teile 5 und 7 über den erneuerbaren Anteil der Wärme
Hier die Kontaktdaten:
Dipl.-Ing. Stefan Seibel
Kropbacher Weg 20
35398 Gießen
Telefon: +49 (0) 174 3953042
E-Mail: info@seibel-ing.de